Die Kfz-Versicherung kündigen - Ihre Möglichkeiten

Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um einen typischen Vertrag, mit eigenen Laufzeiten, Kündigungsfristen und Bedingungen. Dennoch brauchen Sie sich nicht ewig an eine Kfz-Versicherung zu binden, sondern können den Vertrag durchaus kündigen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie das Vertragsverhältnis beenden können und wie eine Kündigung zu erfolgen hat.

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Die Kündigungszeiträume der Kfz-Versicherung

Die Verträge der Kfz-Versicherung laufen, sofern nicht anders festgelegt, jeweils ein Jahr. Früher war es üblich, dass der Vertrag jeweils zum Jahresende endet, unabhängig davon, wann Sie die Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Heute gehen viele Versicherer hin und berechnen die Jahresfrist beginnend vom Tag des Versicherungsabschlusses. Daher ist es ratsam, dass Sie nicht nur auf den wohlbekannten Stichtag, dem 30. November, achten, sondern Ihren Vertrag sicherheitshalber zurate ziehen.

Der Stichtag

Als die Kfz-Versicherung grundsätzlich zum 31.12. eines Jahres auslief, galt der letzte Novembertag als Stichtag zum Eingang der Kündigung. Wollten Sie im Folgejahr den Anbieter oder Tarif wechseln, mussten Sie spätestens zum 30. November gekündigt haben. Durch die Verschiebung und die Veränderung der Versicherungsverträge lässt sich dies heute nicht mehr unbedingt behaupten. Es kann gut möglich sein, dass Ihre Kündigungsfrist Ende Februar oder in der Mitte eines anderen Monats ausläuft.

Die Kündigungsfrist

Ihre Kfz-Versicherung können Sie stets mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen. Anhand des bekanntesten Stichtags ist dies der 30. November. Die Versicherung würde nun am 31.12. auslaufen und Sie sind ab Jahresanfang bei einem anderen Anbieter versichert.

Bedenken Sie, dass die Kündigungsfrist nicht bedeutet, dass Sie am letzten Tag der Frist hingegen und Ihre Kündigung absenden können. Das Fristende bedingt, dass die Kündigung der Kfz-Versicherung an diesem Tag der Versicherung vorliegen muss. Sollte die Zeit knapp sein, können Sie die Kündigung vorab per Fax oder auch per E-Mail versenden. Beim elektronischen Versand ist es ratsam, zuerst die Kündigung auszudrucken, sie zu unterschreiben, einzuscannen und im Anhang als PDF mit dem Vermerk, dass Sie sie ebenfalls auf dem Postweg versandt haben, abzuschicken.

Das Kündigungsschreiben

Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Vertragsauflösung ist im Regelfall nicht möglich. Allerdings ist es nicht besonders schwer, das Schreiben aufzusetzen. Sie brauchen bei der normalen Kündigung weder einen Grund angeben, noch besondere Inhalte beachten. Folgende Punkte sollte das Schreiben dennoch beinhalten, allein, damit Ihre Kündigung bei der Versicherung zugeordnet werden kann:

• Datum
• Ihre Adress- und Namensdaten
• Die Versicherungsnummer
• Das Fahrzeugkennzeichen
• Ihre Unterschrift

Wie auf jedem offiziellen Schreiben ist das Datum unerlässlich. Ihren Namen und die Adresse führen Sie vermutlich ohnehin auf, allein schon, damit das Schreiben gegebenenfalls an Sie zurückgeschickt werden kann, wenn Sie die Versicherungsanschrift falsch angeben. Über die Versicherungsnummer zeigen Sie an, zu welchem Kunden das Schreiben gehört. Sie dient der Versicherung zu einer besseren internen Zuordnung.

Tipp: Gehen Sie niemals davon aus, dass die Versicherung Ihren Vertrag allein anhand Ihres Namens findet. Dies ist zwar möglich, bedeutet aber einen gesteigerten Aufwand.

Es ist stets sinnvoll, dass Sie zusätzlich zur Versicherungsnummer das Kennzeichen des Fahrzeugs angeben, dessen Kfz-Versicherung Sie kündigen wollen. Gerade, wenn Sie mehrere Fahrzeuge versichert haben, vermeiden Sie auf diesem Weg Unsicherheiten.

Die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Wenn auch die Kfz-Versicherung im Regelfall für ein Jahr abgeschlossen wird, können Sie den Vertrag in der Zwischenzeit auflösen. Das Sonderkündigungsrecht betrifft Sie natürlich besonders, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder aufgrund eines Totalschadens abmelden. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag mit dem Datum der Abmeldung. Zumeist wird die Abmeldebescheinigung vom Straßenverkehrsamt direkt der Versicherung übermittelt. Sie können sie jedoch auch eigenständig versenden und den Vertrag zusätzlich kündigen.

Neben der generellen Abmeldung und dem Verkauf des versicherten Wagens haben Sie weitere Möglichkeiten, vom Recht auf die außerordentliche Kündigung Gebrauch zu machen:

• Preiserhöhung (mit Ausnahmen)
• Unfallschaden

Setzt Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge für das nächste Versicherungsjahr herauf, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie das Schreiben der Versicherung erhielten, und dauert zwei Wochen. Allerdings können Sie den Vertrag nur vorzeitig und außerordentlich auflösen, wenn Ihr Verhalten nicht die Preiserhöhung bedingte. Sollten Sie beispielsweise einen Unfall verursacht haben und nun in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingeteilt worden sein, müssen Sie bis zum Ende des regulären Zeitraums warten. Dasselbe gilt, wenn die Preiserhöhung durch einen Umzug in eine andere Region erfolgt und Sie in eine abweichende Regionalklasse eingeteilt werden.

Nach einem Unfall haben sowohl die Versicherung als auch Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich aufzulösen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Schadensregulierung und dauert wieder zwei Wochen.

Abweichende Vorgaben bei der außerordentlichen Kündigung

Kündigen Sie die Kfz-Versicherung außerordentlich, müssen Sie auf die Sonderkündigung im Schreiben hinweisen. Der einfachste Weg ist, schlichtweg einzufügen, dass Sie den Vertrag »außerordentlich zum ... kündigen«. Wir raten Ihnen zudem, die Sonderkündigung mit einer normalen Kündigung zu kombinieren. Erweitern Sie das Schreiben um »hilfsweise zum Vertragsende am ...«.

Bei der Sonderkündigung geben Sie zudem den Kündigungsgrund an. Diesen entnehmen Sie einfach der Grundlage und beziehen sich beispielsweise auf die erfolgte Preiserhöhung.

Erst kündigen, dann Wechsel?

Wir raten Ihnen, niemals die Kfz-Versicherung zu kündigen, bevor Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Immerhin handelt es sich bei der Kfz-Versicherung um eine Pflichtversicherung und ohne einen Versicherungsnachweis erlischt Ihre Betriebserlaubnis. Gehen Sie daher immer so vor, dass Sie zuerst nach einem neuen, günstigen Kfz-Versicherungstarif suchen und die Versicherungsanfrage ab dem Folgetag der Vertragsauflösung abschließen. Zumeist erhalten Sie die neue Versicherungsbestätigung innerhalb weniger Stunden bis Tage. Mit der Bestätigung in der Hand können Sie nun die alte Kfz-Versicherung kündigen. Der Versicherungswechsel wird der Zulassungsbehörde automatisch mitgeteilt, wodurch verhindert werden soll, dass doch unversicherte Fahrzeuge im Straßenverkehr genutzt werden.

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