Der einfache Weg zur günstigen Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung betrifft einen Bereich, der beinahe jeden anspricht. Beinahe, da zumindest ein Kfz vorhanden sein muss, um sich mit dieser Versicherung auseinanderzusetzen. Doch wer ein Gefährt hat, kommt nicht in den Genuss es auf den Straßen zu fahren, solange keine Kfz-Versicherung in einer der drei Varianten vorliegt. Auf dieser Seite möchten wir uns ausführlich mit der Thematik beschäftigen und Ihnen Hinweise, Tipps und Informationen geben, mit denen Sie künftig eine bessere Kfz-Versicherung, eine, die zu Ihnen passt, finden. Natürlich fehlt bei uns auch nicht die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs, denn sind wir ehrlich: Suchen Sie in den Suchmaschinen nach Kfz-Versicherungen, möchten Sie diese miteinander vergleichen.

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Wozu dient die Kfz-Versicherung?

Vorab sei gesagt, dass es sich bei der Kfz-Versicherung um eine der wenigen Policen handelt, deren Abschluss verpflichtend ist, sobald Sie im Besitz des Versicherungsgrundes sind. Das klingt kompliziert, ist aber einfach. Besitzen Sie ein Auto und möchten es fahren, erhalten Sie die Zulassung nur, wenn Sie eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Anderenfalls bleibt Ihnen das Nummernschild verwehrt und Sie machen sich strafbar, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf den öffentlichen Straßen fahren. Klingt das nach einer Gängelung? Vielleicht, doch ist der Sinn hinter der Pflichtversicherung ein anderer. Sie sollen vor hohen Kostenforderungen geschützt werden, gleichfalls wird sichergestellt, dass auch andere Verkehrsteilnehmer vor Kosten und Ausfällen abgesichert werden.

Wussten Sie, dass die erste Haftpflichtversicherung bereits im Jahre 1939 in Deutschland eingeführt wurde? Zum Juni des Folgejahres galt die Verpflichtung, Fahrzeuge zu versichern. Damit war Deutschland jedoch kein Spitzenreiter der frühen Entscheidungen. In vielen anderen Ländern galt die Pflichtversicherung längst als oberstes Gebot, während Deutschland zuerst nur auf die verpflichtende Versicherung von Fahrlehrern und Fahrern, die Personen beförderten beschränkte. Die neue Regelung währte bis ins Jahr 1965. Nun gab es eine erste Änderung. Die Entschädigung im Unfallfall wurde auf die Opfer einer Fahrerflucht ausgeweitet. Etwas kurios mag das damalige Rabattsystem klingen: Wer nur ein langsames Gefährt besaß, zahlte automatisch weniger. Zu den angesprochenen Fahrern zählten jedoch nicht nur Landwirte, die sich sicherlich langsamer im Straßenverkehr bewegten. Beamten wurde dieser Rabatt ebenfalls zugesprochen.

Welcher Teil der Kfz-Versicherung ist verpflichtend?

Wenn Sie heute über die Kfz-Versicherung sprechen, kommen gleich drei Varianten in Betracht: die Grundfassung, die sogenannte Kfz-Haftpflichtversicherung, und natürlich die Teil- und Vollkaskoversicherung. Der verpflichtende Teil bleibt jedoch bei allen Variationen gleich. Die gesetzliche Regelung beläuft sich ausschließlich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Mindestschutz im Straßenverkehr regelt. Sie enthält wieder drei Bereiche:

• Sachschäden
• Personenschäden
• Vermögensschäden

Verursachen Sie einen Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die den Unfallbeteiligten entstehenden Kosten. Durch die Pflichtversicherung werden Sie als Person vor horrenden Forderungen geschützt, die Sie höchstwahrscheinlich nicht alleine tragen könnten. Nur, welche Inhalte haben die drei Bereiche?

Sachschäden: Hierunter versteht der Gesetzgeber die Schäden, die Sie an den Fahrzeugen der Unfallbeteiligten verursachen. Sollten Sie beim Unfall auch weitere »Sachen« beschädigen, übernimmt die Versicherung auch deren Begleichung: Verkehrsinseln, Straßenschilder, Leitplanken, Grundstückszäune oder -mauern.

Personenschäden: Im besten Fall kommt es bei einem Unfall nur zu Blechschäden. Sollten aber Personen verletzt werden, steigen die Forderungen rasch in exorbitante Höhen, da Krankenhausbehandlungen und lange Krankheitsphasen hohe Kosten verursachen. Die Kfz-Versicherung übernimmt diese Kosten für Sie und sorgt dafür, dass Sie nicht bis ans Lebensende für Krankenhausbehandlungen aufkommen müssen. Die Personenschäden betreffen jedoch nicht allein Unfallbeteiligte. Auch während des Unfalls geschädigte Beifahrer oder Passanten sind automatisch mitversichert.

Vermögensschäden: Diese ergeben sich zumeist aus den Personenschäden. Sie wissen es selbst: Eine lange Krankheit bedeutet Gehaltseinbußen oder gar der Verlust des Arbeitsplatzes. Die Übernahme der Vermögensschäden regelt, dass diese Einbußen zumindest zu einem gewissen Teil ausgeglichen werden.

Um eine klare Linie und einen sinnvollen Schutz vorzuschreiben, hat der Gesetzgeber die sogenannten Deckungssummen in allen drei Bereichen klar benannt. Unter § 4, Absatz 1 und 2 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) legt der Gesetzgeber die Mindestdeckungssummen auf folgende Höhen fest:

• Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
• Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
• Vermögensschäden: 50.000 Euro

Unterschreitet ein Versicherer diese Höhen, wird der Tarif nicht zugelassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich auch in der Teil- und Vollkaskoversicherung enthalten. Beide Versicherungstypen stellen eine Art der Zusatzversicherung dar, die Ihren Versicherungsschutz auf eigene Schäden erweitert. So kommt die Teilkaskoversicherung für einige Schäden an Ihrem Kfz auf, während die Vollkaskoversicherung sogar die Kosten für die Reparatur an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall übernimmt.

Verpflichtende Deckungssumme - keine Optionen vorhanden?

Die Mindestdeckungssumme der Kfz-Versicherung darf nicht nach unten reguliert werden. Nach oben gibt es jedoch keine Beschränkungen. Daher gehen viele Versicherer hin und erhöhen die Deckungssummen, um Sie noch besser vor Kosten zu schützen. Das ist sinnvoll, denn reichen die genannten Beträge nicht aus, könnte sich beispielsweise die Krankenkasse des Unfallopfers an Sie wenden, um noch offene Beträge einzufordern. Sie sollten daher beim Abschluss einer jeden Kfz-Versicherung unbedingt die Deckungssummen beachten und lieber geringfügig höhere Beträge in Kauf nehmen, als Gefahr zu laufen, doch für Forderungen aufkommen zu müssen.

Ist der Wechsel der Kfz-Versicherung einfach?

Diese Frage beantworten wir gerne: Ja, der Wechsel ist einfach. Spätestens zum Vertragsende haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen zu einem Anbieter oder in einen Tarif Ihrer Wahl zu wechseln. Sie können Ihre Nebenkosten des Fahrzeugs also jährlich problemlos senken und Ihren Versicherungsschutz regelmäßig an Ihre neuen Bedürfnisse anpassen. Wie Sie beim Wechsel vorgehen und wie sich die Beitragskosten der Kfz-Versicherungen zusammensetzen, erklären wir Ihnen in dieser Rubrik noch genauer.

Ihr Portal rund um die Kfz-Versicherung

Auf unserer Seite bieten wir Ihnen Informationen rund um das Thema Kfz-Versicherung. Doch wollen wir uns nicht darauf beschränken. Daher finden Sie bei uns ebenso Material zu Motorrad-Versicherungen und Quad-Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung ist auch bei diesen Gefährten verpflichtend. Damit Sie stets wissen, auf welche Inhalte es wirklich ankommt, bestens über Kündigungszeiträume und Ihre Rechte informiert sind und über genügend Kenntnisse verfügen, um eine für Sie passende Versicherung abzuschließen, stellen wir Ihnen umfangreiche Informationen zur Verfügung. Gleichfalls können Sie direkt auf unserer Seite einen Vergleich der Kfz-Versicherungen und Motorrad- sowie Quad-Versicherungen durchführen. Dieser ist für Sie natürlich absolut kostenfrei und nicht verpflichtend. Finden Sie jedoch einen interessanten Tarif, leiten wir Sie gerne unverbindlich zur jeweiligen Versicherung weiter, damit Sie rasch wechseln können.


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